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Die Möbelmontage von der Steuer absetzen: Geht das?

Die Möbelmontage von der Steuer absetzen

Wenn eine professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird, wie es zum Beispiel bei einem Umzug der Fall wäre oder aber genauso für Gartenarbeit und diverse Handwerksleistungen. Hierüber sind sich viele Privatpersonen gar nicht im Bilde, obwohl das Thema Steuern beinahe zum Alltag gehört. In diesem Ratgeber klären wir von MÖBELMONTEUR auf, wie das geschieht.

Dienstleistungsrechnungen in der Steuererklärung

Sowohl einer Privatperson als auch einem Unternehmen ist es möglich, dass zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten abgesetzt werden können. Hiervon profitieren genauso auch Freiberufler und Selbstständige, hierbei gibt es seitens des Finanzamtes keine Unterschiede.

Rechnungen als Privatperson von der Steuer absetzen

Als Privatperson kann die Rechnung von der Steuer abgesetzt werden, wenn diverse Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese Möglichkeit für Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen sind im Einkommenssteuergesetz geregelt, hierbei werden diese drei Anforderungen erwähnt:

  • Das Haus oder die Wohnung wird selbst genutzt.
  • Es gibt eine Höchstgrenze innerhalb der Absetzbarkeit.
  • Zahlung darf nicht in Bar erfolgen, sondern via Überweisung.

Von den anfallenden Kosten können lediglich 20 Prozent innerhalb der Steuererklärung geltend gemacht werden – allerdings können Fahrtkosten, Verbrauchsmittel und Maschinenkosten zusätzlich steuerlich abgesetzt werden, wenn diese vom Dienstleister genutzt worden sind. Der Höchstbetrag liegt bei maximal 6.000 Euro.

Somit wird auch sichtbar, dass sich die Steuererklärung durchaus lohnt. Der Ratgeber Steuersoftware Tests hat dies in einem sehr ausführlichen Ratgeber beschrieben, welcher aufgrund der Datenlage und ähnlichen Gesetze auch für Österreich relevant ist.

Rechnungen als Unternehmen von der Steuer absetzen

Bei Unternehmen sieht es ein wenig anders aus, wenn ein Dienstleister engagiert wird. Wenn zum Beispiel ein Firmenumzug absolviert wurde, dann muss die Buchhaltung diese Rechnung als Lieferantenrechnung behandeln.

Der Nettobetrag der Rechnung wird als Betriebseingabe verbucht, hierdurch wird auch der Gewinn geschmälert. Die Vorsteuer kann wiederum innerhalb der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Welche Kosten von einem Dienstleister können abgesetzt werden?

Welche Rechnungen von der Steuer abgesetzt werden können, kann auch beim Finanzamt oder beim Steuerberater erfragt werden. Es könnte sein, dass sich einzelne Posten ändern oder entsprechend erweitert werden, daher geben wir auf die nachfolgende Liste keine Garantie auf Aktualität.

Diese Kosten können nicht geltend gemacht werden: Materialien, welche für Handwerksarbeiten nötig sind wie zum Beispiel Tapeten, Fliesen oder Farben sowie Handwerkerkosten, welche in einer Werkstatt stattfinden. Weiterhin sind auch Kosten nicht abzugsfähig, welche zum Beispiel zur Ausbesserung der Straße vor dem eigenen Grundstück nötig sein könnten.

Entsprechend können diese Leistungen unter anderem abgesetzt werden (zum Teil auch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind):

  • Umzüge
  • Wartung und Reparatur von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Gestaltung von Garten oder Außenanlagen.
  • Kosten für den Winterdienst.
  • Gebühren für den Schornsteinfeger.
  • Kosten für arbeitsnotwendige Verbrauchsmittel.

Wer als Privatperson aber zur Miete wohnt, kann diese Kosten nicht so einfach absetzen. Der Mieter benötigt die Einverständnis des Vermieters, erst dann können diese Kosten geltend gemacht werden – hierzu gehören auch die Kosten, welche sich innerhalb der Abrechnung der Nebenkosten befinden. Das kann die Aufzugwartung sein, Treppenhausreinigung oder die Gartenpflege.

Haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistung: Gibt es Unterschiede?

Der Staat definiert sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anders. Das müsste gegebenenfalls bei der Steuererklärung oder bei Unternehmen innerhalb der Buchführung berücksichtigt werden.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen werden Tätigkeiten bezeichnet, welche eigentlich von den Mitgliedern des Haushalts ausgeführt werden. Diese Dienstleistungen müssen auch in einem Intervall stattfinden oder der Versorgung der haushaltslebenden Personen dienen.

Dienst- und Pflegeleistungen fallen jedoch nicht darunter, diese werden nochmals separiert und können in der Steuererklärung separat mit bis zu 1.200 Euro jährlich geltend gemacht werden.

Als Handwerkerleistung werden Arbeiten bezeichnet, wie zum Beispiel Malerarbeiten oder Reparaturen. Die Leistungen müssen der Wohnung dienen, in welcher auch selbst gelebt wird. Der Gesetzgeber ermöglicht auch hier eine Begünstigung von 1.200 Euro jährlich.

2 Kommentare zu „Die Möbelmontage von der Steuer absetzen: Geht das?“

  1. Vielen Dank für diesen informativen Eintrag! Dass haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden können, finde ich immer noch sehr interessant. Unser Ansprechpartner für Wasserinstallationen hat uns darüber bereits informiert. Einfach klasse! LG

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