1. Montage
1.1 Der Unternehmer ( Firma Möbelmonteur Elvis GmbH) übernimmt die Montage von Küchen und Möbeln sowie gegebenenfalls die Befestigung und Aufhängung an Massiv-Wänden. Gegenstand des jeweiligen Auftrages ist allein die Montage der am vereinbarten Montagetag vor Ort vorhandenen Bauteile die den entsprechenden Auftrag betreffen. Bauteile die ohne Verschulden des Unternehmers nicht am vereinbarten Montagetag vor Ort sind, aber im ursprünglichen Montageauftrag inbegriffen waren, entfallen ersatzlos aus dem Montageauftrag und verringern die vereinbarte Vergütung nicht.
Eine Gewähr dafür, dass die Bauteile in den dafür vorgesehenen Räumen tatsächlich aufgestellt, befestigt oder aufgehängt werden können, übernimmt der Unternehmer nicht. Den Unternehmer treffen keine Pflichten, im Zusammenhang mit dem Kauf der Bauteile.
1.2 Müssen Bauteile an einer Massiv- Wand befestigt oder aufgehängt werden, so ist der Kunde in zumutbaren Umfang verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versorgungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern (z.B. durch Nachfrage bei Dritten wie Hausverwaltung, Hausmeister etc.). Hierüber hat der Kunde den Unternehmer vor Beginn der Arbeit unaufgefordert zu informieren.
1.3 Beim Aufbau von einer Küche oder Möbel ist die Firma berechtigt untüchtige Bauteile wie Siphon, Schrauben, Beschläge, Winkeleisen, flexible Schläuche und Stromkabel usw. durch neue Bauteile kostenpflichtig zu ersetzen.
1.4. Bei Wasseranschlüssen ohne Kontrolle übernimmt der Kunde die alleinige Haftung. Bei Wasseranschlüssen mit Kontrolle wurde der Kunde über die Absperrmöglichkeiten hingewiesen und überprüft in regelmäßigen Abständen die Dichtheit aller Anschlüsse.
1.5 Bei Anschlüssen von kundeneigenen Geräten übernimmt die Firma keine Garantie und Haftung für Schäden aller Art.
1.6 Bei nicht planmäßigen Sonderarbeiten, spezielle Umbauten und Änderungsarbeiten übernimmt die Firma keine Haftung.
1.7 Auf Kundenwunsch schließt die Firma Herde auch auf Normalstrom an. Die Firma übernimmt hierfür jedoch keine Haftung für Folgeschäden.
1.8 Die Montage erfolgt am vereinbarten Montagetag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr. Eventuell gegebene genaue Zeitzusagen innerhalb des Montagetages sind unverbindlich.
1.9 Der Unternehmer haftet dem Kunden für die durch die Montage entstehenden Schäden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch ihn, seine Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt vorstehende Haftungsbegrenzung nicht, der Unternehmer haftet für solche Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
1.10 Ein eventueller Deckungsrücklass wird erst ab einem Auftragsvolumen von EUR 15.000 akzeptiert und bedarf einer separaten Vereinbarung.
2. Kündigung
2.1 Kündigt der Kunde den Auftrag später als bis zum 3. Werktag vor dem Montagetermin, so gilt die gesetzliche Regelung. Montageausfallkosten werden bei Ganztagesmontagen auf EUR 400,00 Netto pro Mann begrenzt, oder ein ausgemachte FIX Preis (wenn ein Pauschalpreis ausgemacht ist)
3. Zahlung
3.1 Montageleistungen sind nach Beendigung der Montage in voller Höhe fällig. Sie können in Bar bezahlen oder innerhalb von 5 Werktagen auf das Geschäftskonto des Unternehmers überweisen. Mängel die nicht durch fehlerhafte Montage oder fehlende Bauteile zustande gekommen sind, berechtigen den Auftraggeber zu keinerlei Minderungen der Zahlung.
3.2 Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.
4. Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung von handwerklichen Dienstleistungen.
5. Rechtswirksamkeit
5.1 Gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon kann rechtswirksam nur innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserteilung schriftlich Widerspruch erhoben werden. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich von beiden Vertragspartnern vereinbart werden, um rechtswirksamer Bestandteil des Vertrages zu sein. Sollte eine der vorgenannten Bedingungen keine Geltung haben, gilt die diesem Punkt entsprechende gesetzliche Regelung. Die übrigen Punkte bleiben unberührt wirksam.
6. Haftungsausschuß
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